Wir reichen Klage ein❗️ Union, SPD und Grüne wollen Artikel 109 Absatz 3 Grundgesetz ändern und damit die Schuldenbremse auch für die Länder aufweichen – ohne die Beteiligung der Landesparlamente. Aus Sicht der Freien Demokraten ist das ein klarer Verstoß gegen die Verfassungsautonomie der Länder und gegen die föderale Ordnung. Vor diesem Hintergrund werden die FDP-Fraktionen in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen unmittelbar nach der Verabschiedung der Grundgesetzänderung einen Antrag auf einstweilige Anordnung bei den jeweiligen Landesverfassungsgerichten einreichen.
KV Fürth
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